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Leistungen

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Wir bieten Beratung im Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

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Kündigung,  Aufhebungsvertrag,

Abmahnung

Wenn Sie eine Kündigung, einen Aufhebungsvertrag oder eine Abmahnung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, ist es ratsam für die Erstberatung  einen auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu kontaktieren. Gegen eine Kündigung müssen Sie als Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen ab Zugang Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen, wenn Sie sich gegen die Kündigung verteidigen wollen. Bei einer Kündigung können auf beiden Seiten viele Fehler gemacht werden.


Kündigung durch Arbeitgeber:

Unsere Aufgabe ist es diese Fehler beim Ausspruch einer Kündigung auf Arbeitgeberseite zu vermeiden . Dies beginnt schon mit der Formulierung der Betriebsratsanhörung, der Begleitung beim Zustimmungsantragsverfahren vor dem Integrationsamt oder der Anhörung des Mitarbeiters bei einer Verdachtskündigung und schließt mit der Vertretung im Kündigungsschutzverfahren ab.


Arbeitnehmer erhält Kündigung:

Hier ist es unser Ziel Fehler beim Ausspruch der Kündigung zu finden. Trägt der Kündigungsgrund die Kündigung? Wurde die arbeitsvertragliche, tarifliche- oder gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten? Wurde der Betriebsrat ordnungsgemäß beteiligt?


Aufhebungsvertrag:

Auch der Abschluss eines Aufhebungsvertages erfordert rechtliche Begleitung im Hinblick auf Ausgestaltung und Formulierug, möchte man Nachteile durch die Agentur für Arbeit, z.B. eine Sperrzeit zum Bezug von Arbeitslosengeld, vermeiden.


Abfindung


Es besteht grundsätzlich kein rechtlicher Anspruch auf eine Abfindung.


Diese ist stets Verhandlungssache und hier haben wir Erfahrung. Zur Minimierung der rechtlichen Risiken zahlen Arbeitgeber in der Regel eine Abfindung. Nur wer in der Lage ist, die rechtlichen Risiken aufzuzeigen, wird hier einen guten Verhandlungserfolg erzielen.  

Wir machen Ihnen die rechtlichen Risiken deutlich und geben Ihnen eine verlässliche Einschätzung im Hinblick auf die Höhe Ihrer Abfindung.



Kosten Anwalt



Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung werden die Kosten von dieser übernommen. Es gehört zu unseren Leistungen dazu, dass wir die die Deckungszusage vorab für Sie abklären. 


Die Kosten eines Rechtsanwaltes richten sich nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

Hierzu bietet der Deutsche Anwaltsverein auch einen Vergütungsrechner an.


Diesen finden Sie hier:




Prozesskostenrechner DAV

Fragen im Arbeitsrecht? Wir sind da, um zu helfen!

Schildern Sie Ihr Problem und wir suchen nach der besten Lösung für Sie.


Tel: 0621/67034050

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